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   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2018 - L 8 SO 228/14   

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https://dejure.org/2018,88517
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2018 - L 8 SO 228/14 (https://dejure.org/2018,88517)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.02.2018 - L 8 SO 228/14 (https://dejure.org/2018,88517)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. Februar 2018 - L 8 SO 228/14 (https://dejure.org/2018,88517)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 02.02.2012 - B 8 SO 15/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungseinlegung durch den

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2018 - L 8 SO 228/14
    Im Übrigen genügt es für die Zulässigkeit der Klage, dass sich der Kläger eines Anspruchs berühmt (BSG, Urteil vom 2. Februar 2012 - B 8 SO 15/10 R -, juris Rn. 13).

    Es handelt sich insoweit um einen Fall der Sonderrechtsnachfolge im Sinne der cessio legis (BSG, Urteil vom 2. Februar 2012 - B 8 SO 15/10 R - juris Rn. 16).

  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 20/11 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Einrichtungsträger als Rechtsnachfolger des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2018 - L 8 SO 228/14
    Ein Anspruchsübergang setzt voraus, dass der Berechtigte zu Lebzeiten einen Sozialhilfeanspruch hatte (BSG, Urteil vom 20. September 2012 - B 8 SO 20/11 R - juris Rn. 12).
  • BSG, 26.11.1998 - B 3 P 20/97 R

    Pflegeversicherung - Kind - Ermittlung - Mehrbedarf - Berücksichtigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2018 - L 8 SO 228/14
    Der Senat weist darauf hin, dass die Vielzahl der bei der Hilfebedürftigen vorliegenden medizinischen Befunde und Diagnosen allein keine höhere Pflegestufe rechtfertigt, ebenso wenig wie die Feststellung der Merkzeichen "H" und "G" und eines GdB von 100. Die Zuordnung zu den Pflegestufen des SGB XI hat nur nach den darin enthaltenen Kriterien zu erfolgen (Bayerisches LSG, Urteil vom 14. Dezember 2011 - L 2 P 72/10 - juris Rn. 24 unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 26. November 1998 - B 3 P 20/97 R -).
  • LSG Bayern, 14.12.2011 - L 2 P 72/10

    Ob Pflegebedürftigkeit vorliegt, richtet sich danach, inwieweit die Ausführung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2018 - L 8 SO 228/14
    Der Senat weist darauf hin, dass die Vielzahl der bei der Hilfebedürftigen vorliegenden medizinischen Befunde und Diagnosen allein keine höhere Pflegestufe rechtfertigt, ebenso wenig wie die Feststellung der Merkzeichen "H" und "G" und eines GdB von 100. Die Zuordnung zu den Pflegestufen des SGB XI hat nur nach den darin enthaltenen Kriterien zu erfolgen (Bayerisches LSG, Urteil vom 14. Dezember 2011 - L 2 P 72/10 - juris Rn. 24 unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 26. November 1998 - B 3 P 20/97 R -).
  • BSG, 13.07.2010 - B 8 SO 13/09 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - kein Anspruchsübergang auf ambulanten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2018 - L 8 SO 228/14
    Das Verfahren ist für den Kläger nach § 183 SGG gerichtskostenfrei (vgl. BSG, Urteil vom 13. Juli 2010 - B 8 SO 13/09 R - Rn. 18).
  • BSG, 08.03.2017 - B 8 SO 20/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung des überörtlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2018 - L 8 SO 228/14
    Hiergegen wendet sich der Kläger als Rechtsnachfolger der während des Berufungsverfahrens verstorbenen Hilfebedürftigen zutreffend mit der kombinierten Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4, § 56 SGG), letztere gerichtet auf Zahlung an sich selbst (vgl. dazu BSG, Urteil vom 8. März 2017 - B 8 SO 20/15 R -).
  • BSG, 29.04.1999 - B 3 P 7/98 R

    Pflegeversicherung - Pflegebedarf - Pflegebedürftigkeit - geistig behindertes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2018 - L 8 SO 228/14
    Die Pflegebedürftigkeits-Richtlinien wiederum sehen - in Übereinstimmung mit § 15 Abs. 3 Satz 1 SGB XI a.F. - für die Abgrenzung der drei Pflegestufen (vgl. Ziff. 4.1.1 ff.) einen zeitlichen Mindestaufwand vor; hiernach muss der wöchentliche Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger oder eine andere nicht professionell tätige Pflegeperson für die Versorgung des Pflegebedürftigen benötigt, bei der Pflegestufe III im Tagesdurchschnitt (gemeint ist: "täglich im Wochendurchschnitt", vgl. BSG Urteil vom 19. Februar 1998 - B 3 P 7/97 R - juris Rn 10; BSG Urteil vom 29. April 1999 - B 3 P 7/98 R - juris Rn. 14) mindestens fünf Stunden (bei der Pflegestufe II drei Stunden) betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens vier Stunden (bei der Pflegestufe II mindestens zwei Stunden) entfallen müssen.
  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 7/97 R

    Pflegeversicherung - Voraussetzung für Leistungen nach Pflegestufe III - Anstieg

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2018 - L 8 SO 228/14
    Die Pflegebedürftigkeits-Richtlinien wiederum sehen - in Übereinstimmung mit § 15 Abs. 3 Satz 1 SGB XI a.F. - für die Abgrenzung der drei Pflegestufen (vgl. Ziff. 4.1.1 ff.) einen zeitlichen Mindestaufwand vor; hiernach muss der wöchentliche Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger oder eine andere nicht professionell tätige Pflegeperson für die Versorgung des Pflegebedürftigen benötigt, bei der Pflegestufe III im Tagesdurchschnitt (gemeint ist: "täglich im Wochendurchschnitt", vgl. BSG Urteil vom 19. Februar 1998 - B 3 P 7/97 R - juris Rn 10; BSG Urteil vom 29. April 1999 - B 3 P 7/98 R - juris Rn. 14) mindestens fünf Stunden (bei der Pflegestufe II drei Stunden) betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens vier Stunden (bei der Pflegestufe II mindestens zwei Stunden) entfallen müssen.
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